Radhelmpflicht für unter 15-Jährige kommt

Maßnahme wurde am 1. Oktober im NÖ Landtag beschlossen

 

Nach der Einführung der Schihelm-Pflicht im vergangenen Winter will das Land Niederösterreich nun auch die jungen Radfahrer schützen. Um die Verkehrssicherheit für alle Kinder und Jugendliche zu erhöhen, beschloss der NÖ Landtag in seiner vergangenen Sitzung im Rahmen des NÖ Sportgesetzes die Radhelmpflicht für alle unter 15. Sie gilt vorerst nur beim Radfahren im freien Gelände, also etwa beim Mountainbiken. Landtagsabgeordneter Mag. Kurt Hackl: „Nun ist der Bund gefordert über die Straßenverkehrsordnung die Helmpflicht für unter 15-Jährige auch im Straßenverkehr einzuführen.“ Ein Radsturz mit 25km/h entspricht einem Sturz aus 2,5m Höhen. 60 Prozent der Kopfverletzungen verlaufen hier tödlich. Hackl: „Leider tragen in unserem Bundesland bisher nur 43 Prozent der unter Sechsjährigen einen Helm, während es österreichweit gleich 87 Prozent sind. Durch das Tragen eines Radhelms können aber viele Verletzungen vermindert oder gar verhindert werden.“ Radexperte Ludwig Hrebenda jun. unterstützt das neue Gesetz: „Die Radhelmpflicht für unter 15-Jährigen ist eine gute Sache. Auch wir Erwachsene sollten mit gutem Beispiel vorangehen und beim Rad’ln Köpfchen beweisen.“