Landesrat Mag. Karl Wilfing und NÖAAB-Bezirksobmann Thomas Grießl informieren junge Ferial-Jobber über Rechte und Pflichten während ihrer Tätigkeit.
„Die rauchenden Köpfe von heute sind die führenden Köpfe von morgen. Dafür braucht es neben dem Lernstoff auch Praxis, die rund 320 Jugendliche aus dem Bezirk Mistelbach Jahr für Jahr sammeln. Mit unserer Informationsbroschüre geben wir einen Überblick über die wesentlichsten rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Regel gilt, dass Ferial-Arbeiter dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeiter auch haben“, informiert Landesrat Mag. Karl Wilfing.
„Achtsam sollte man deshalb bei der Unterscheidung zwischen Ferial-Arbeit und Ferialpraktikum sein. Denn bei Praktikanten steht die Ausbildung im Vordergrund, dann hat man leider keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Lohn oder Urlaub. Sobald Praktikanten aber ein freiwilliges Taschengeld erhalten, gelten sie wieder als Dienstnehmer und sind vom Betrieb der Sozialversicherung zu melden. Ferialarbeiter gehen ein ganz normales Dienstverhältnis ein und haben dieselben arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche, wie alle anderen Arbeiter und Angestellten eines Betriebes“, so NÖAAB-Bezirksobmann Thomas Grießl.
Landesrat Mag. Karl Wilfing rät zudem allen Ferial-Jobbern die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. „Wer zumindest für einen Monat über der Geringfügigkeitsgrenze von 376,26 Euro verdient, bekommt 10% der Sozialversicherungsbeiträge (max. 110 Euro) von der Steuer zurück und Pendler erhalten sogar zusätzlich einen Pendlerzuschlag“, erklärt Landesrat Mag. Karl Wilfing.
Der Folder steht auch online unter www.noeaab.at allen Interessierten zur Verfügung.