Zum Inhalt springen

LH-Stv. Pernkopf/LAbg. Hackl: Strengeres Raumordnungsgesetz fördert Zusammenarbeit zwischen Gemeinden

Einzelne Gemeinden können künftig keine Betriebsgebiete mit mehr als 2 Hektar neu widmen – nur noch bei verpflichtender Zusammenarbeit möglich

„Der Schutz unserer Böden ist der Schutz unserer Lebensgrundlage. Deshalb ist es im Interesse aller, so wenig Boden wie notwendig neu in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren bereits mehrfach beim Raumordnungsgesetz nachgeschärft und konnten so trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum die Flächeninanspruchnahme erfolgreich verlangsamen. Mit dem heutigen Beschluss im NÖ Landtag gehen wir wieder einen Schritt weiter und verbieten die Neuwidmung von Betriebsgebieten mit mehr als zwei Hektar. Künftig können solche Widmungen nurmehr bei der verpflichtenden Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden erfolgen“, so LH-Stv. Stephan Pernkopf und dem Sprecher für Wirtschaft, Raumordnung und Bauordnung, LAbg. Kurt Hackl unisono.

„Mit dieser Verschärfung des Raumordnungsgesetzes sorgen wir auch für mehr Miteinander und weniger Konkurrenzkampf unter den Gemeinden, wenn es um die Ansiedelung von neuen Betrieben geht. Interkommunale Zusammenarbeit ist bereits in vielen Bereichen ein Erfolgsmodell, das effizient und sparsam ist. Auch Raumordnungsexperten loben diesen Ansatz, der Erträge und Lasten gleicher unter den Gemeinden verteilen wird. Dass unsere Ansätze zum Schutz der Böden funktionieren, zeigt sich, wenn man sich die versiegelten Fläche im Dauersiedlungsraum ansieht: Hier liegen wir mit einem Anteil von 7,36 Prozent auf dem zweitbesten Platz hinter dem Burgenland. Österreichweit sind im Schnitt 9,1 Prozent des Dauersiedlungsraumes versiegelt“, so LH-Stv. Pernkopf.

„Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen Entwicklungsmöglichkeiten in den Regionen. Wir dürfen nicht den Fehler machen, und das eine gegen das andere ausspielen. Wir müssen unsere Böden bestmöglich für nächste Generationen schützen, zeitgleich aber auch nicht darauf vergessen, den Raum zu bieten, um in unserer wachsenden Region Platz zu geben. Mit der Verpflichtung zu interkommunalen Betriebsgebieten bei größeren Neuwidmungen schaffen wir die rechtliche Rahmenbedingung“, so LAbg. Hackl.

Zurück